Buchen Sie ein Modul, sind Sie verpflichtet, den Leistungsnachweis zu erbringen. Eine Erstreckung der Abgabefrist für schriftliche Arbeiten bewilligen wir nur unter dem Nachweis von triftigen Verhinderungsgründen (Krankheit, Militär- und Zivilschutzdienst, Niederkunft o.ä.). Wird ein Gesuch genehmigt, so verschiebt sich der Abgabetermin einer Arbeit um die Anzahl Tage der 100%igen Verhinderung.
Dieses Formular ist zwingend vor Ablauf des offiziellen Abgabetermins mit einem eindeutigen Beleg (Arztzeugnis, Marschbefehl o.ä.) über diese Onlinemaske oder notfalls als Email-Anhang (PDF) bei der Prüfungskoordinatorin einzureichen: pruefungen@ipz.uzh.ch
Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Ihre Unterlagen vollständig eingehen. Unvollständige oder zu spät eingereichte Gesuche werden nicht behandelt. Der Postweg ist per Einschreiben ebenfalls möglich, wird aber insbesondere zwischen Weihnachten und Neujahr ausdrücklich nicht empfohlen.
Nach erfolgter Prüfung der Dokumente, erhalten Sie eine Bestätigung der Genehmigung mit einem neuen, verbindlichen Abgabedatum.
Der/Die Ausfüllende ersucht verbindlich um eine Verlängerung der Abgabefrist der schriftlichen Arbeiten in den nachstehend genannten Modulen. Wird dem Gesuch entsprochen, ist das neue Abgabedatum verbindlich. Nichtabgabe resultiert im Fehlversuch.