Fragen zu Studienabbruch / Studienpause
Ich will mein Lizenziatsstudium frühzeitig abbrechen. Kann mir für die bisher erbrachten Leistungen ein Bachelor-Diplom ausgestellt werden?
Nein, das ist leider nicht möglich. Sie müssen, wenn Sie einen Bachelor-Abschluss wünschen, einen ordentlichen Studiengangswechsel vornehmen. Wenn Sie ein Bachelor-Diplom in Ihrem Hauptfach (inkl. Nebenfach oder -fächern) anstreben, müssen Sie auf den nächstmöglichen Zeitpunkt hin einen Antrag zum Übertritt in den Bachelor beim Dekanat einreichen (mehr Informationen dazu finden Sie hier).
Ich habe mein Lizenziats-Studium in Politikwissenschaft vor einiger Zeit unter-/abgebrochen, möchte nun Politikwissenschaft im Hauptfach belegen und einen Abschluss erwerben. Wie muss ich vorgehen?
Das hängt davon ab, ob Sie ein Lizenziat oder einen Bachelor (resp. Master) in Politikwissenschaft anstreben.
Lizenziat: Grundsätzlich werden Studierende seit WS 2006/2007 bei einer Immatrikulation nur noch in den Bachelor eingeschrieben. Wenn Sie früher aber Politikwissenschaft bereits im Lizenziat belegt und die Zwischenprüfungen vor dem Unterbruch erfolgreich absolviert haben, können Sie bei einer erneuten Immatrikulation an der Universität Zürich in Absprache mit der Studienberatung des IPZ erneut in den Lizenziats-Studiengang eingeschrieben werden und können Ihr Lizenziats-Studium bis und mit Frühjahrssemester 2015 abschliessen. Bitte bewerben Sie sich bei der Universitätskanzlei um eine Aufnahme an die Universität Zürich.
Bachelor: Bei einer erneuten Immatrikulation direkt in den Bachelor-Studiengang, gehen alle Ihre bisher absolvierten Studienleistungen verloren. Wenn Sie vor Ihrer Exmatrikulation alle vier Zwischenprüfungen erfolgreich absolviert haben, besteht für Sie allerdings die Möglichkeit, gleichzeitig mit Ihrer erneuten Immatrikulation einen offiziellen Übertritt vom Lizenziats- in den Bachelor-Studiengang vorzunehmen. Mehr Informationen zum Übertritt in den Bachelor-Studiengang finden Sie hier. Um gleichzeitig mit der erneuten Immatrikulation an der Universität Zürich in den Bachelor-Studiengang überzutreten, füllen Sie bitte das Formular Antrag zum Übertritt vom Lizenziats- in einen Bachelor-Studiengang aus und melden sich bei der Universitätskanzlei an. Informieren Sie bei Ihrer Anmeldung an der Kanzlei die zuständige Person unbedingt darüber, dass Sie gleichzeitig einen Wechsel zum Bachelor-Studiengang vornehmen und den Antrag beim Dekanat der Philosophischen Fakultät bereits eingereicht haben. Bitte vergessen Sie nicht, die Studienberatung des IPZ zu kontaktieren, damit ein Learning Agreement bezüglich Übertritt von Lizenziats- in den BA-Studiengang für Sie erstellt werden kann.
Ich habe eben erfahren, dass ich schwanger bin. Muss ich mein Studium nun abbrechen?
Nein, das müssen Sie nicht. Mutterschaft und Studium sind grundsätzlich vereinbar. Eine Beurlaubung von der Universität für ein oder zwei Semester ist möglich. Schwangerschaft/Mutterschaft während des Studiums führt in der Regel dazu, dass sich die Studienzeit verlängert. Wir möchten Ihnen Mut machen, Ihr Studium erfolgreich zu beenden.
An den folgenden Stellen erhalten Sie weitere Hilfe:
- Studienfinanzierung: Wenden Sie sich mit Ihren Fragen bezüglich Studienfinanzierung an die Beratungsstelle Studienfinanzierung an der Rämistrasse 71 (Büro E10). Sie können die Beratungsstelle übers Telefon (044 / 634 22 04) oder über E-Mail erreichen. Zudem können Sie sich, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kt. Zürich haben, an die kantonale Stipendienberatung wenden. Sie erreichen diese unter der Telefonnummer 043 / 259 96 80.
- Beratung bei persönlichen, studientechnischen und beruflichen Fragen von Frauen: Abteilung Gleichstellung.
- Psychologische Beratung: Psychologische Beratungsstelle.
- Weitere Beratungsstellen finden Sie hier.
Kann ich auf Grund einer Schwangerschaft/Mutterschaft Urlaub von der Universität beantragen?
Ja. Im Fall einer Schwangerschaft/Mutterschaft können Sie maximal zwei Semester Urlaub bei der Universitätskanzlei beantragen. Diese Urlaubssemester können entweder auf die Zeit der Schwangerschaft oder auch erst auf die Zeit danach gelegt werden. Während des Schwangerschafts-/Mutterschaftsurlaubs bezahlen Sie keine Studiengebühren, erhalten aber dennoch einen Studierendenausweis und die Studienbescheinigungen. Wenn Sie zur Beurlaubung noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Kanzlei.
Wo kann ich mein Kind bei einem erneuten Einstieg ins Studium betreuen lassen?
- Lizenziat: Das Studium bis zum Lizenziat kann im Prinzip als Teilzeitstudium absolviert werden. Es gibt für den Lizenziats-Studiengang in Politikwissenschaft keine Studienzeitbeschränkung. Bitte bedenken Sie aber, dass der Lizenziats-Studiengang zum letzten Mal Ende des Frühjahrssemesters 2015 abgeschlossen werden kann. Die letzten Zwischenprüfungen werden voraussichtlich 2013 angeboten werden. Es gibt für Sie die Möglichkeit einer persönlichen Beratung durch die Studienberatung für das Fach Politikwissenschaft, um Ihr weiteres Studium besprechen und planen zu können. Nehmen Sie gern Kontakt mit der Studienberatung des IPZ auf, um einen Termin ausmachen zu können.
- Bachelor: Im BA-Studiengang Politikwissenschaft gibt es ebenfalls keine Studienzeitbeschränkung. Zudem ist am Ende der Studienzeit weder eine Bachelor-Arbeit zu verfassen noch eine Bachelor-Prüfung zu absolvieren. Diese Gegebenheiten führen zu einer erhöhten Flexibilität und erleichtern ein Teilzeitstudium. Nehmen Sie, falls Sie dies wünschen, mit der Studienberatung für das Fach Politikwissenschaft Verbindung auf um einen Termin auszumachen, damit Sie Ihr weiteres Studium besprechen und planen können.
Wo kann ich mein Kind bei einem erneuten Einstieg ins Studium betreuen lassen?
Die Universität Zürich hat ein eigenes Kinderbetreuungsangebot, von dem auch Sie als Studierende der Universität mit Ihrem Kind profitieren können. Das Sozialdepartement der Stadt Zürich entlastet Eltern mit geringem Einkommen und nimmt ihnen ein Teil der Kosten für den Krippenplatz ihres Kindes ab. t
